Hamburger Sielbau

Hamburger Sielbau

Hamburger Sielbau, Rischkau, Buxtehude, Straßenbau, Tiefbau

Wir sind als Fachbetrieb nach § 13b des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) für verschiedene Ausführungsbereiche zertifiziert, und können somit im Hamburger Sielbau Baumaßnahmen ausführen und instandsetzen. In einem Zulassungsverfahren haben wie den Nachweis, dass wir über die dafür erforderliche Sachkunde, Geräte und Fahrzeuge verfügen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Diese Aufgabe der Abwasserbeseitigung wurde für das Stadtgebiet auf die Hamburger Stadtentwässerung (HSE), als eine Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen.

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