Wasserhaltung
Eine Wasserhaltung ist bei Baumaßnahmen erforderlich, die ins Grundwasser reichen. Dadurch kann man den natürlichen Grundwasserspiegel absenken und in der Baugrube anfallendes Niederschlagswasser oder eindringendes Sickerwasser fassen und ableiten. Sämtliche Arbeiten, Einrichtungen und Maßnahmen dienen dazu, die Sohle trocken zu halten. Ist das Abpumpen von Wasser aus der Baugrube ausreichend, wenden wir eine offene Wasserhaltung an. Muss die Grundwasserabsenkung mit Brunnen vorgenommen werden, ist ein geschlossenes Verfahren erforderlich. Die jeweilige Maßnahme wird durch die Größe und Form der Baugrube, das geologische Schichtenprofil, die Durchlässigkeit des Untergrundes, die Absenktiefe der Grundwasseroberfläche, die Wasserhaltungsdauer und die Vorflutverhältnisse bestimmt.
Wasserhaltungsarbeiten sind nach Wasserhaushalts- und Landesgesetzen erlaubnispflichtig und bei der entsprechenden Behörde zu beantragen. Diese achtet darauf, dass nahegelegene Grundwasserentnahmen nicht beeinträchtigt werden und kein bleibender Eingriff in das Grundwasser erfolgt.